Sechstägiger Hafturlaub für Ex-ETA-Führer Txeroki nach Entschuldigungsbrief

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Sechstägiger Hafturlaub für Ex-ETA-Führer Txeroki nach Entschuldigungsbrief

von Redaktion

Gericht gewährt Hafturlaub nach Bewertung der “positiven Entwicklung”

Das Nationalgericht (Audiencia Nacional) in Madrid hat dem ehemaligen Militärchef der verbotenen baskischen Untergrundorganisation ETA, Garikoitz Aspiazu Rubina (alias “Txeroki”), einen sechstägigen Hafturlaub bewilligt. Die Entscheidung des Richters der Überwachungsabteilung, José Luis Castro, folgt einem Antrag der Behandlungsbehörde des Gefängnisses von San Sebastián, wie aus dem gerichtlichen Beschluss hervorgeht. Darin wird die “positive Entwicklung des Verurteilten” festgestellt, der sich seit Oktober 2024 in einem Programm zur restaurativen Justiz engagiert.

Der 1973 in Bilbao geborene Aspiazu verbüßt derzeit eine Haftstrafe im Rahmen der sogenannten Semilibertät, die ihm werktägliche Ausgänge erlaubt, wobei er nachts in die Haftanstalt zurückkehren muss. Seine endgültige Entlassung ist für Oktober 2027 vorgesehen.

Entschuldigung an Opfer als zentraler Faktor für die Entscheidung

Ein wesentlicher Grund für die Bewilligung des sechstägigen Ausgangs ist ein vom Verurteilten verfasster Brief, in dem er sich ausdrücklich bei seinen Opfern entschuldigt. Die Staatsanwaltschaft hatte im Februar 2026 gefordert, dass Aspiazu gegenüber den französischen Opfern Reue zeigt – eine Forderung, der er im März mit der schriftlichen Erklärung nachkam.

In dem Brief, der dem gerichtlichen Beschluss beiliegt, schreibt Aspiazu: “Ich habe freiwillig zu ETA gehört und, soweit ich die Konsequenzen meiner Handlungen anerkenne, gestehe ich und empfinde den Schmerz über den Schaden, den wir verursacht haben.” Er nennt konkret die Namen von Esther Cabezudo Martínez und Ignacio Torres Mediavilla, zwei Opfern von Angriffen, für die er verantwortlich ist. Er drücke die Hoffnung aus, dass seine Worte und Taten dazu beitragen könnten, “den verursachten Schmerz zu lindern und, soweit möglich, zu heilen”.

Strenge Auflagen: Elektronische Fußfessel und Ortsverbote

Der gewährte Hafturlaub unterliegt strengen Sicherheitsauflagen. Der Verurteilte muss eine elektronische Fußfessel tragen, die seine Einhaltung von Annäherungsverboten zu seinen Opfern überwacht. Laut Gerichtsbeschluss darf der Ausgang “nicht an dem Ort stattfinden, an dem die Opfer seiner kriminellen Aktivität wohnen”. Das Gefängnis ist verpflichtet, die Fußfessel zu aktivieren, sobald Aspiazu einen festgelegten Kilometerradius überschreitet.

Diese Vorkehrungen spiegeln die Schwere der ihm zur Last gelegten Verbrechen wider. Aspiazu wurde 2011 vom Nationalgericht zu 377 Jahren Haft verurteilt, unter anderem für den Mord an zwei Guardia Civil-Beamten in Capbreton, Frankreich, am 1. Dezember 2007, als er die militärische Leitung von ETA innehatte. In Frankreich kamen weitere Strafen von über 30 Jahren hinzu.

Weitere Verfahren und der Weg zur Resozialisierung

Trotz mehrerer noch anhängiger Verfahren vor dem Nationalgericht – eines davon betrifft den Fund von 80 Kilogramm Sprengstoff auf der Autobahn A-49 bei Ayamonte (Huelva) im Juni 2007 – sahen sowohl der Richter als auch die Staatsanwaltschaft kein Hindernis für den Hafturlaub. Das Gericht könne den Verurteilten jederzeit für Verfahren vorladen, so die Begründung.

In seiner Entscheidung beruft sich Richter Castro neben dem Entschuldigungsschreiben auch auf ein psychologisches Gutachten, das Aspiazu “eine große Beteiligung und ein echtes, aufrichtiges Engagement gegenüber den Opfern” bescheinigt. Der Verurteilte selbst betont in seinem Brief, dass die Erziehung seiner Kinder in Werten wie Respekt, Toleranz, Gewaltfreiheit und Dialog neben dem Wunsch, den Opfersschmerz zu heilen, seinen Beitrag zum gesellschaftlichen Zusammenleben darstelle.

Die Bewilligung des Ausgangs markiert einen weiteren Schritt im langjährigen Haftverlauf des ehemaligen ETA-Führers, der im November 2008 in Frankreich festgenommen und 2024 in das Gefängnis Martutene in San Sebastián verlegt wurde.

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